- Ein Roboter darf einem Menschen keinen Schaden zufügen oder durch unterlassene Hilfeleistung einen Schaden zulassen.
- Ein Roboter muss dem Menschen gehorchen, es sei denn, der Befehl steht im Konflikt mit dem ersten Gesetz.
- Ein Roboter muss seine eigene Existenz bewahren, es sei denn, dies tritt in Konflikt zum ersten oder zweiten Gesetz.
- Der Roboter muss auf Basis eigener Entwicklungen entstanden sein. Die Verwendung fertiger Module ist zulässig, verboten sind jedoch Roboter-Komplettsysteme, die fertig aufgebaut und für den Bewerb vorprogrammiert vertrieben werden. Zumindest in der Software-Entwicklung muss die Eigenleistung klar erkennbar sein.
- Der Roboter muss autonom agieren, darf also nicht ferngesteuert werden. Systeme, wie Sensorik, Stromversorgung, Datenverarbeitung uns Steuerung müssen sich vollständig direkt am Roboter befinden.
- Der Roboter muß mobil sein, also in der Lage, sich aus eigener Kraft fort zu bewegen.
- Die Roboter müssen bodengebunden sein, sie dürfen also nicht springen oder fliegen.
- Der Roboter darf die Wettkampffläche nicht beschädigen. Kettenantriebe sollten dementsprechend aus Kunststoff oder Gummi sein.
- Die Maximalabmessungen für den jeweiligen Bewerb dürfen nicht überschritten werden.
- Als Energiequellen sind Federn, Druckluft, Batterien, Akkus, etc. erlaubt. Verbrennungsmotoren sind aufgrund von Lärm- und Geruchsbelästigung im geschlossenen Veranstaltungsraum nicht gestattet. Im Zweifel nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Veranstalter auf (e-Mail an contact@innoc.at). Es wird dann im Einzelfall über die Zulassung entschieden.
- Jegliche Art von Waffen (z.B. Sägen, Laser, Elektroschocker, Hämmer, ...) sind verboten.
- Jede Einrichtung die zum Stören eines anderen Roboters dient, wie etwa Störsender, Lichtblitz, Ultraschall- oder Infrarot-Störsignale sind untersagt. Auch Störungen oder Hilfeleistungen durch menschliches Eingreifen während eines Wettkampfes sind untersagt.
- Eine Reklamation aufgrund wechselnder Lichtverhältnisse im Raum oder Blitzen durch Fotografen wird nicht akzeptiert. Mit derartigen "Störungen" muss gerechnet werden.
- Jede Kommunikation mit einem externen Rechner ist während des Wettkampfes verboten. Die gesamte Intelligenz muss sich auf dem Roboter befinden.
- Der Roboter muss mit einem leicht zugänglichen Notaus-Schalter ausgestattet sein, der die Stromversorgung der Aktuatoren unterbricht. Ein Teammitglied muss auf Verlangen der Jury oder bei Gefahr im Verzug den Roboter unverzüglich stoppen.
- Der Roboter darf nur aus untereinander verbundenen Teilen bestehen. Er darf also keine Teile verlieren oder auf dem Spielfeld "auslegen".
- Die Wettkampfjury entscheidet über die Zulassung des Roboters. Sollte sich eine Regelwidrigkeit erst während des Bewerbs herausstellen, kann der Roboter auch dann noch von der Jury disqualifiziert werden.
- Jeder Teilnehmer erhält eine Startnummer, die am Roboter gut sichtbar angebracht werden muss.
- Bei den angegebenen Abmessungen zu den Parcours muss mit Abweichungen von bis zu 5% gerechnet werden. Bei ca.-Angaben, kann diese Abweichung auch überschritten werden. Mindest- und Maximalangaben müssen exakt eingehalten werden.
- Ein mehrheitlich gefälltes Urteil der Jury ist nicht anfechtbar.